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Betreuungsrecht

Das Thema “rechtliche Betreuung” ist in unterschiedlichen Situationen und Lebensabschnitten von entscheidender Bedeutung: Körperliche oder psychische Einschränkungen, Demenzerkrankungen, richterliche Anordnungen, Betreuungsanregungen durch Dritte, etc.

Wann ist eine Betreuung durch einen gesetzlichen Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin sinnvoll, notwendig oder gar der falsche Weg?! Für welche Lebens- und Geschäftsbereiche soll die Betreuung gelten? Wann ist der Betreuungsumfang zu gering oder die persönlichen Einschränkungen zu hoch? Hier sind zwei grundlegende Fähigkeiten gefragt: Fachliche Expertise und gutes Einfühlungsvermögen.

Der sichere Umgang mit dem Gesetz und das richtige Gespür für die Lebenssituation der Betroffenen wird bei der Kanzlei Verena Neumann groß geschrieben. Denn einerseits sind die in diesem Zusammenhang aufkommenden sozialen Fragen ohnehin schon ein sensibles, unübersichtliches Gebiet und die Einbeziehung rechtlicher Konsequenzen macht dies nicht einfacher, sondern deutlich komplizierter. Andererseits ist es uns ein wichtiges Anliegen, auch potenziell scham- und grambehaftete Themen so würdevoll und menschlich wie möglich und mit dem nötigen Respekt und tiefer Empathie zu behandeln. Nur so können Recht und Gesetz Hand in Hand mit Menschlichkeit gehen.

  • Geht es um eine rechtliche Betreuung für Sie selbst?
  • Ist ein Ihnen nahestehender Mensch betroffen?

Wir hören Ihnen zu und beraten Sie juristisch fundiert und voller echtem Interesse für Ihre Situation!


Was auch immer Ihr spezielles Anliegen ist:

Wir versichern Ihnen, dass wir Ihnen im oft aufwühlenden und schwer durchschaubaren Bereich des Betreuungsrechts Klarheit, Unterstützung und bestmögliche Wege bieten!



Sei es im Rahmen

  • einer Betreuungsanregung für eine Person die Unterstützung benötigt,
  • eines Beschwerdeverfahren gegen eine bereits eingerichtete gesetzliche Betreuung,
  • eines Streits zwischen Vorsorgebevollmächtigten über die Art oder den Umfang der Vollmachtsausübung,
  • eines Streits über die Anerkennung einer Vorsorgevollmacht im Außenverhältnis,
  • der Überprüfung oder Kontrolle Ihrer Vorsorgebevollmächtigten (z.B. durch die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen),
  • der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung für Sie selbst zur Absicherung.

Beim Thema Betreuung können viele Fragen auftauchen. Ob Sie nun auf der Suche nach einem kenntnisreichen und erfahrenen rechtlichen Betreuer sind, eine gesetzliche Betreuung verhindern wollen oder sich Klarheit bei allen Fragen verschaffen wollen, die auf Sie oder Ihre Angehörigen zukommen können: Wir sind für sie da!

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"Gerechtigkeit ist die Summe aller moralischen Pflichten."

(William Godwin)

Vorsorgevollmacht

Vorsorge: Morgen, morgen, nur nicht heute…

Wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht bei Bewusstsein oder nicht entscheidungs- oder geschäftsfähig sind, bestimmt in der Regel das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie, sofern Sie nicht selbst bereits entsprechend vorgesorgt haben. Dies geschieht, damit rechtlich abgesichert ist, dass es zu keinem Stillstand bei notwendigen Entscheidungen kommt. Und das ist auch gut so: Denn bei wichtigen medizinischen, behördlichen oder finanziellen Entscheidungen, ist eine zügige Bearbeitung oft von entscheidender Bedeutung.

Doch diese Person kann auch ein Fremder sein. Und die kennt Sie oftmals nicht. Wenn Sie daher möchten, dass für den Fall der Fälle eine Ihnen vertraute Person, wie bspw. Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, enge Freunde oder eine andere Person Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne handeln, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Über eine Vorsorgevollmacht. Wir alle wissen es – wenige wollen sich darüber Gedanken machen. Ein Beratungsgespräch bei einem im Vorsorgerecht versierten Anwalt sorgt für Vertrauen und Klarheit.


Lassen Sie uns jetzt Ihre Angelegenheiten regeln!


Bestimmen Sie selbst…

  • … welche Person im Bedarfsfall für Sie entscheidet.
  • … wer mit den Ärzten sprechen darf.
  • … wie Behördengänge und Finanzgeschäfte geregelt werden sollen.
  • … welche Personen sich bei schwerwiegenden Entscheidungen miteinander abstimmen sollen.
  • … welche Ihrer Wünsche jetzt festgehalten werden sollen, damit Sie in Zukunft beachtet werden und im Rahmen Ihrer Vertretung als Entscheidungsgrundlage dienen.


Es ist wichtig, durch die Nennung einer Vertrauensperson eine Kontrollinstanz für die Abwicklung Ihrer Geschäfte zu bestimmen. Und schließlich führt eine juristisch einwandfreie Vorsorgevollmacht zu Handlungsfähigkeit und auch zu einer Senkung von Haftungsrisiken für Ihre betreuende Person.


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"Gesunder Menschenverstand macht oft gutes Recht"

(William O. Douglas)

Patientenverfügung

Die Sicherung Ihrer Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht bei Bewusstsein oder nicht entscheidungs- oder geschäftsfähig sind.

Legen Sie frühzeitig Ihre eigenen Wünsche in gesundheitlichen Belangen fest, damit diese im Fall der Fälle ausreichend Berücksichtigung finden können.


Ihre Vorsorge in besten Händen!

Wir bei der Kanzlei Verena Neumann legen großen Wert darauf, dass diese wichtigen Themen Einzug in die Gedanken und Handlungen unserer Mandanten findet.

Bereits zu oft haben wir die Ohnmacht bei Betroffenen erlebt, wenn wichtige Vertraute plötzlich keinerlei ärztliche Auskünfte erhalten oder Entscheidungen treffen dürfen– wenn sie auch noch so viel Lebenszeit miteinander verbracht haben.


Dies alles geregelt zu wissen, schafft ein gutes und beruhigendes Gefühl und Sie und die von Ihnen beauftragten Personen profitieren von dieser Klarheit.



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